Unsere Leistungen:
- Information über Möglichkeiten der ambulanten Versorgung
- Hilfe und Beratung in allen Fragen der Pflege und ihrer Finanzierung von der Antragstellung (Pflegeversicherung) bis zur Durchführung.
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 2 SGBXI
- 24-Stunden Bereitschaftsdienst!
- Ausführungen der von Ihrem Arzt verordneten Behandlungspflege wie z.B. Injektionen, Blutdruckmessungen, Blutzuckerkontrollen, Portversorgung, Wundversorgung, etc.
- Pflege und Begleitung Sterbender
Wer trägt die Kosten?
- Die Kostenträger für unsere Leistungen sind im allgemeinen die Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter oder Selbstzahler und Privatversicherte.
- Behandlungspflege wie von Ihrem Hausarzt verordnet, mehrmals täglich auf unbestimmte Zeit durch Ihre Krankenkasse.
- Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung nach persönlichem Bedarf im Rahmen der Pflegeversicherung oder Privat.